Familienrecht

Das Familienrecht ist ein sehr vielfältiges Rechtsgebiet. Es umfasst die Ehe und hieraus resultierende Konsequenzen, aber auch das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft.

Bei familienrechtlichen Streitigkeiten handelt es sich häufig um emotional aufgeladene Konflikte, welche das persönliche Leben stark beeinträchtigen können. Es ist daher sinnvoll, sich rechtzeitig anwaltlich beraten zu lassen. Es kann auch bereits vor einer Trennung ratsam sein, sich über Möglichkeiten und Folgen einer Scheidung aufklären zu lassen.

Im Rahmen einer Trennung/Scheidung sind viele Themen einer Regelung zuzuführen, abhängig von der jeweiligen persönlichen Situation. Beispielsweise sind in finanzieller Hinsicht Unterhaltsansprüche für Ehegatte und Kinder, eine Vermögensauseinandersetzung sowie Zugewinnausgleich und der Ausgleich erlangter Rentenanwartschaften zu klären. Sind Kinder vorhanden ist unter Umständen zu regeln, wie sich deren künftige Lebenssituation gestaltet (Regelung des Umgangs, der elterliche Sorge oder Teilbereiche hiervon).

Das Gesetz sieht zwingend vor, dass sich der/die Ehepartner/in, der/die die Scheidung beantragen möchte, anwaltlich vertreten lässt. Auch darüber hinaus ist für einige Angelegenheiten ein Anwaltszwang vorgeschrieben. Dies ist nicht ohne Grund so. Neben den persönlichen Belastungen umfasst eine Scheidung häufig auch rechtliche Schwierigkeiten. Bei einer frühzeitigen anwaltlichen Beratung können die Folgen einer Trennung und Scheidung in finanzieller Hinsicht, also bezüglich des eigenen Vermögens, Einkommens sowie der Altersvorsorge, idealerweise einer einvernehmlichen Lösung zugeführt werden. Aber auch die Kinder, welche oft unter der Trennungssituation leiden, können durch eine früher getroffene Regelung entlastet werden.

Durch einen Ehevertrag vor Eheschließung können die weitreichenden Konsequenzen einer Ehescheidung übersichtlicher und damit absehbarer gemacht werden. 

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