Strafrecht

Sie haben Post von der Polizei (Anhörung, Vorladung), der Staatsanwaltschaft oder Gericht erhalten? In diesem Fall empfehle ich dringend anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Die Strafverteidigung


Zu jedem Zeitpunkt innerhalb eines Strafverfahrens hat man das Recht auf angemessene Verteidigung, ein faires Verfahren und das Recht zu Schweigen. Es ist daher äußerst sinnvoll, sobald man von den Ermittlungen gegen die eigene Person Kenntnis erhält, sich anwaltlich beraten zu lassen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Sie als Beschuldigte/r von der Polizei vernommen werden sollen. Sie haben ein Recht darauf, davor eine/n Strafverteidiger/in zu kontaktieren und Rat einzuholen.

Steht eine Anklage bevor oder wurde eine Anklageschrift oder ein Strafbefehl (Einspruchsfrist zwei Wochen) bereits zugestellt, ist es ratsam, umgehend Beratung zu suchen.

Selbst nach einer Verurteilung kann in den Rechtsmittelinstanzen Berufung und/oder Revision eine gute Verteidigung helfen. Hierbei ist jedoch auf den Ablauf der sehr kurzen Fristen zu achten.

Jugendstrafrecht


Nach dem deutschen Strafgesetzbuch sind Personen unter 14 Jahren noch nicht strafmündig. Auf die jugendliche Person, welche im Alter zwischen 14 und 17 Jahren eine Straftat begeht, findet das Jugendstrafrecht zwingend Anwendung. Bei heranwachsenden Personen zwischen 18 und 21 Jahren kann, sofern die Voraussetzungen vorliegen, das Jugendstrafrecht ebenfalls noch angewendet werden.
Das Jugendstrafrecht ist in seinen Rechtsfolgen milder als das Erwachsenstrafrecht. Dies folgt aus dem Ziel des Jugendstrafrechts, vor allem erneuten Straftaten eines Jugendlichen oder Heranwachsenden entgegenzuwirken. Das Verfahren wird daher vorrangig am Erziehungsgedanken ausgerichtet.
Gerade bei solch jungen Menschen, die das Leben noch vor sich haben, ist es wichtig, entsprechend zu handeln und die individuellen Möglichkeiten für die Zukunft zu sichern. 

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Rainer Reichle

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Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Strafrecht

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  • Referendariat in Tübingen

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