Erb- und Pflichtteilsrecht

Ein Todesfall trifft die Familienangehörigen sehr schwer und stellt diese auch häufig vor eine ungewisse Zukunft. Zu der Trauer treten dann leider oft auch Streitigkeiten um den Nachlass hinzu.

Wer ist Erbe?


Zunächst ist wichtig zu ermitteln, wer der/die Erbe/n ist/sind. Dies richtet sich vorrangig nach dem Inhalt eines Testaments, soweit ein solches vorliegt. Darin können jedoch Verständnisschwierigen dahingehend auftreten, dass unklar ist, was der/die Erblasser/in eigentlich verfügen wollte.

Liegt jedoch kein Testament vor, werden die Erben anhand der gesetzlichen Erbfolge ermittelt.

Pflichtteilsberechtigung


Wurde man als gesetzliche/r Erbe/Erbin im Testament als Erbe/Erbin ausgeschlossen oder schlichtweg nicht bedacht, steht Ihnen als Abkömmling, Eltern oder Ehepartner/in des/der Verstorbenen nach deutschem Recht ein Pflichtteilsanspruch zu. Dieser besteht grundsätzlich in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. 

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