Ein Todesfall trifft die Familienangehörigen sehr schwer und stellt diese auch häufig vor eine ungewisse Zukunft. Zu der Trauer treten dann leider oft auch Streitigkeiten um den Nachlass hinzu.
Zunächst ist wichtig zu ermitteln, wer der/die Erbe/n sind. Dies richtet sich vorrangig nach dem Inhalt eines Testaments, soweit ein solches vorliegt. Darin können jedoch Verständnisschwierigen dahingehend auftreten, dass unklar ist, was der/die Erblasser/in eigentlich verfügen wollte. Hierbei können wir Sie gerne unterstützen und die Fragen klären.
Liegt jedoch kein Testament vor, werden die Erben anhand der gesetzlichen Erbfolge ermittelt. Wir helfen Ihnen dann dabei den/die Erbe/n zu ermitteln und bei mehreren Erben die jeweiligen Erbanteile zu bestimmen.
Wurde man als gesetzliche/r Erbe/Erbin im Testament als Erbe/Erbin ausgeschlossen oder schlichtweg nicht bedacht, steht Ihnen als Abkömmling, Eltern oder Ehepartner/in des/der Verstorbenen nach deutschem Recht ein Pflichtteilsanspruch zu. Dieser besteht grundsätzlich in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.
Kontaktieren Sie uns gerne und wir bemühen uns darum, Ihnen diese zusätzliche Belastung abzunehmen.
· Fachanwalt für Familienrecht
· Fachanwalt für Strafrecht
Die Bezeichnung „Fachanwalt“ bekommt ein Anwalt verliehen, wenn er in den Rechtsgebieten besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachweisen kann. Solche liegen vor, wenn auf dem jeweiligen Fachgebiet das Maß dessen überstiegen wird, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird (§ 2 FAO). Durch jährliche Fortbildung (§ 15 FAO) wird gewährleistet, dass die Kenntnis stets den neusten Stand umfasst.
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