Rechtsanwalt
Google-Bewertung
Rechtsanwalt
Google-Bewertung
Viele denken erst spät über die Nachlassregelung nach – oft zu spät. Eine durchdachte Erbschaftsplanung kann nicht nur familiäre Streitigkeiten vermeiden, sondern auch die Erbschaftssteuer deutlich reduzieren. Ein Anwalt für Erbrecht kennt die besten Strategien, um Vermögen unter den gegebenen Voraussetzungen steuerfrei zu vererben oder zu übertragen, indem alle Freibeträge optimal ausgeschöpft werden.
Mittels Testament oder Erbvertrag sowie lebzeitigen Schenkungen können sich hohe Steuern vermeiden lassen. Ohne Beratung durch einen Anwalt besteht das Risiko fehlerhafter, selbst geschriebener Testamente. Die Folgen sind unerwünschte Erbfolgen, Streit unter den Erben und hohe Kosten. Ein Anwalt hilft, den Nachlass so zu gestalten, dass das Vermögen für die nächste Generation gesichert ist und alle rechtlichen Aspekte berücksichtigt sind. Ich begleite Sie über die Beratung, Entwürfe bis hin zum Notartermin.
Ja, gesetzlich ist es vorgesehen, dass man privat ein handschriftliches sog. eigenhändiges Testament, entweder allein oder gemeinsam mit seinem Ehegatten, errichtet.
Dies ist jederzeit unter den richtigen Voraussetzungen möglich. Juristische nennt sich dies Widerruf.
Auf Grundlage der Gespräche und nach Beratung eines Rechtsanwalts kann dieser einen Entwurf fertigen. Dieser Entwurf kann dann genutzt werden ein eigenhändiges Testament zu errichten.
Ja, entweder als gemeinschaftliches eigenhändiges Testament oder durch Erbvertrag.
Ein notarielles Testament bietet regelmäßig mehr Rechtssicherheit, kostet jedoch mehr. Das notarielle Testament wird im zentralen Testamentsregister hinterlegt.
Mithilfe des sog. Berliner Testaments können sich die Ehegatten zunächst selbst absichern. Erst wenn beide verstorben sind, erben Dritte, sodass das Vermögen zunächst vollständig beim überlebenden Ehegatten verbleibt. Es gilt jedoch die verschiedenen Methoden wie Einheits- oder Trennungslösung zu beachten.
Nein, auch ein eigenhändiges Testament reicht aus. Ein notarielles Testament hat jedoch weitergehende Wirkungen und Vorteile.
Das Vermächtnis macht den damit Bedachten nicht zum Erben, sondern gibt diesem lediglich einen Anspruch auf Leistung des Vermächtnisses gegen den Erben.
Zur Ausschöpfung der Erbschafts- und Schenkungssteuerfreibeträge kann dies durchaus sinnvoll sein. Als Eltern kann man sich das Nutzungsrecht am Haus z.B. durch Eintragung eines Wohnrechts oder Nießbrauch sichern. Vereinbarte Rückforderungsrechte können den Schutz der Eltern ergänzen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den gesetzlichen Pflichtteil eines Berechtigten zu minimieren, welche jedoch von den konkreten Umständen des Einzelfalles abhängen. Hierzu zählen Schenkungen zu Lebzeiten, Adoption oder die Vereinbarung eines anderen ehelichen Güterstandes.
Fühlen Sie sich frei uns direkt zu kontaktieren!